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Jahresabschlüsse

Unser detaillierter Jahresabschluss gibt den Behörden einen ausführlichen Einblick in das vergangene Geschäftsjahr. Ebenso bekommen Sie eine gute Übersicht zur wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.

Wir vergleichen die Daten

  • von Umsatzentwicklung,
  • Personalkosten oder
  • Materialverbrauch.

Hieraus erschließen wir Ihr Gewinnverbesserungspotenzial.

Mit unseren Planungsrechnungen erhalten Sie einen Ausblick in das kommende Geschäftsjahr sowie eine gute Basis für Planungen und Investitionen. Dabei hilft Ihnen unsere Bilanzanalyse, die Ihnen zeigt, wie ein Bankranking für Ihr Unternehmen ausfallen würde. Kreditvergaben sind damit wesentlich einfacher zu erzielen, besonders, wenn wir Sie bei Bankgesprächen begleiten.

Natürlich lassen wir Sie mit den Auswertungen und Analysen nicht allein. Wir sprechen alles genau mit Ihnen durch und erläutern komplizierte Zusammenhänge anschaulich mit Grafiken. Zusätzlich zum Jahresabschluss erstellen wir auch Ihre Steuererklärung.

 

Unser Angebot an Sie:

  • Leistungen
    • Jahresabschlüsse & betriebliche Steuererklärungen, Präsentationen, Offenlegung
    • Leistungen | Umfang der Bilanz
    • Betriebliche Steuern (zum Beispiel Steuererklärung)
    • Erstellung der Finanzbuchhaltung durch den Mandanten
    • Sonderleistungen
  • Deklaration - Beratung - Planung
    • Überprüfung der Entwicklung zur Optimierung des Jahresergebnisses
    • Unterstützung bei Betriebsprüfung
    • Übermittlung | Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
    • Plausibilitätsbeurteilung
  • Vorteile für Ihr Unternehmen

Eine detaillierte Übersicht der oben aufgeführten Leistungen sowie Ihrer Vorteile erhalten Sie, indem Sie die folgenden Punkte anklicken:

Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen, Präsentation, Offenlegung

  • Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
    • mit Mehrjahresvergleich
    • mit Branchenvergleich
    • Kapitalkontenentwicklung
    • Verbindlichkeitenspiegel
    • Cashflow-Berechnung
    • Kapitaldienstfähigkeit
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
    • nach HGB
    • nach BilMoG
    • nach Steuerrecht
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz nach § 60 Abs. 2 EStG
  • Erstellung des Anhangs
  • Vorbesprechung zur Festlegung der Bilanzpolitik bzw. Ergebnispolitik mit dem Mandanten
  • Überprüfung von Einzelsachverhalten des Rechnungswesens
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Erstellung von Sonderbilanzen
  • Erstellung von Planbilanzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbericht
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Vereine und Stiftungen
  • Erstellung von Kapitalflussrechnungen
  • Erstellung der elektronischen Bilanz fürs Finanzamt ab 2011
  • Jahresabschlüsse in fremder Sprache
  • Beratung und Analyse zur Gewinnverwendung
  • Auswertung einer gesonderten Offenlegungsbilanz für das Handelsregister
  • Erstellung eines Unternehmensreports
  • Archivierung der Daten

Sie bestimmen, in welchem Umfang wir Ihre Bilanz präsentieren dürfen:

  • Bilanzbericht mit grafischen Darstellungen und Mehrjahresvergleich
    • Grafik-Auswertung: Struktur von Vermögen und Kapital
    • Grafik-Auswertung: Erträge und Aufwendungen in der Erfolgsrechnung
  • Anlagenspiegel
    • Entwicklung des Anlagevermögens
    • AfA-Simulation
    • Entwicklung Investitionsabzugsbetrag
  • Kennzahlen mit Kennzahlendefinition
  • Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung
  • Anhang
  • Kapitalflussrechnung
  • Auswertungen für Jahresabschlusspräsentation
  • Bilanzbericht mit schriftlichen Erläuterungen

Betriebliche Steuern

  • Erstellung von Steuererklärungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Erstellung der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften
  • Erstellung der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung für Vereine und Stiftungen
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung
  • Abgleich der geleisteten Steuerzahlungen mit Vorauszahlungsbescheiden
  • Tantiemeberechnung und Vorbereitung von Tantiemevarationen (Einfluss auf Unternehmensgewinn und Rückstellungen)
  • Beratung zur Gewinnverwendung und Entnahmepolitik
  • Bescheidprüfung mit Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch beim Finanzamt)
  • Vorausschauende Berechnung des laufenden Veranlagungszeitraums
  • Steuerplanung für das Folgejahr (auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses oder auf Basis der Mandanteninformationen)
  • Frühzeitige Information und Beratung aufgrund steuerrechtlicher Veränderungen
  • Antrag auf Investitionszulage
  • Telefonisches/persönliches Vorgespräch mit Einforderung der eventuell fehlenden Unterlagen

Bei Erstellung der Finanzbuchführung durch den Mandanten

  • Aufstellung von Jahresabschlüssen für freiwillig Bilanzierende
  • Aufstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung des Anhangs
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Schlussbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung eines Bilanzberichts
  • Präsentation des Jahresabschlusses
  • Erstellung der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen
  • Offenlegung des Jahresabschlusses (nach gesonderter Auftragserteilung)

Sonderleistungen

  • Übernahme der vom Mandanten bereitgestellten Daten
  • Überprüfung der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung (bei gesondertem Auftrag)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt

Wir sehen unsere Aufgabe nicht nur in der Erstellung der Steuererklärungen, sondern vor allem in der persönlichen Beratung.

Überprüfung der Entwicklung zur Optimierung des Jahresergebnisses

  • Optimierung Ihrer Bilanzkennzahlen durch Ausschöpfung gesetzlicher Wahlrechte
  • Kennzahlenanalyse und Darstellung der unternehmerischen Konsequenzen
  • Steuerplanung für das laufende Geschäftsjahr
  • Unterstützung bei Gespräch mit Kapitalgebern
  • Prognoseberechnung für die Anlagenberechnung
  • Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit

Unterstützung bei Betriebsprüfung

  • Vorbereitung von Unterlagen der Betriebsprüfung
  • Begleitung während der Betriebsprüfung
  • Simulation möglicher Ergebnisse
  • Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts
  • Anpassung für Folgejahre auf Basis der Prüfungsergebnisse

Übermittlung/Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger

  • Einreichung von Jahresabschlüssen nach den gesetzlichen Vorgaben

Plausibilitätsbeurteilung

  • Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich Plausibilitätsbeurteilung mit Hilfe von Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen
  • Jahresabschluss wird revisionssicher erstellt
  •  Garantie für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Einwandfreie Qualität Ihres Jahresabschlusses
  • Keine Kosten für Jahresabschluss-Software und Pflege
  • Unabhängigkeit von Krankheit und Urlaub Ihrer Mitarbeiter
  • Kein Fortbildungsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Analyse Ihrer Unternehmenssituation
    • Überblick über die Entwicklung Ihres Anlagevermögens
    • Schneller Überblick über Ihre Umsätze und Aufwendungen
  • Visualisierung Ihres Unternehmensergebnisses
  • Ausführliche Besprechung Ihrer Unternehmenslage
  • Empfehlung von Handlungsmaßnahmen und eines Aktionsplans
  • Für Banken wichtige steuerlich und wirtschaftlich aussagekräftige Analyse
  • Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens mit Vorjahresvergleich
  • Optimierung der Bilanzkennzahlen durch Nutzung der handelsrechtlichen Wahlrechte und alternative Bilanzerstellung nach HGB und BilMoG.
  • Empfehlung: steuerliche Entlastungen durch bilanzpolitische Maßnahmen unter optimaler Anwendung der Steuergesetze
  • Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen und Vorschriften gegenüber dem Gesetzgeber zur Vermeidung von Bußgeldern
  • Fristgerechte Erfüllung der Offenlegungspflichten der Kreditinstitute (§ 18 KWG)
  • Planungssicherheit für die Zukunft
  • Kommunikation mit Steuerbehörden und Banken
  • Überprüfung von Verträgen unter steuerlichen Aspekten

 



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