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Beratung Insolvenzverfahren

Seit 1998 ist Herr Steuerberater Maier als Insolvenzverwalter tätig. Als Fachberater Sanierung und Insolvenz ( DStV ) sowie Fachberater Controlling und Finanzwirtschaft ( DStV ) sowie durch die hohe Anzahl der bereits übernommenen Insolvenzverfahren in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken ist die Kanzlei prädestiniert für eine interdisziplinäre Insolvenzberatung. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kaufleute sowie Bilanzbuchhalter beschäftigen sich ausschließlich mit der Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Diese umfasst:

Vorbeugende Insolvenzberatung

Die vorbeugende Insolvenzberatung dient zur Abwehr eines möglicherweise zu stellenden Insolvenzantrages. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen denkbar, welche die Insolvenzantragsgründe beseitigen

Schutzschirmverfahren (ESUG)

Durch die Änderung der Insolvenzordnung wird eine frühzeitige Sanierung der Unternehmen angestrebt. Herr Steuerberater Maier ist sowohl als Bescheiniger im Sinne des § 270 b, Absatz 1, Satz 3, InsO, als auch als Sachwalter tätig.

Insolvenzplanverfahren

Bereits frühzeitig wurde durch unsere Kanzlei die Möglichkeit der Sanierung eines Unternehmens über das Insolvenzplanverfahren erkannt. Mehrere solche Planverfahren wurden erfolgreich durchgeführt.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Unsere Kanzlei berät Sie gerne in allen notwendigen Schritten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. So kann in kurzer Zeit ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gefertigt werden. Ebenfalls sind wir bei mehreren 100 Verbraucherinsolvenzverfahren inzwischen als Treuhänder tätig.

Insolvenzarbeitsrecht

Im Zuge der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen dem kaufmännischen Bereich unserer Kanzlei und den Rechtsanwälten unserer Kanzlei können sämtliche arbeitsrechtlichen Aspekte in der Insolvenz geleistet werden. Bereits vielfach wurden erfolgreich Sozialpläne mit Interessenausgleichsvereinbarungen erwirkt.

Gläubigerberatung

Gerade im Hinblick auf die mögliche Insolvenz eines Kunden ist es wichtig, Ihre Rechte als Gläubiger zu kennen und wahrzunehmen. Im Vorfeld der Insolvenz Ihres Kunden gestalten wir Ihre Lieferverträge, AGB's, etc., optimal. Bei bereits eingetretener Insolvenz machen wir Ihre Rechtegegenüber dem Insolvenzverwalter geltend und vertreten Sie in allen Verfahren und Stufen.



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